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   VGH Hessen, 08.02.2017 - 2 L 2760/16   

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VGH Hessen, 08.02.2017 - 2 L 2760/16 (https://dejure.org/2017,3907)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.02.2017 - 2 L 2760/16 (https://dejure.org/2017,3907)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 2 L 2760/16 (https://dejure.org/2017,3907)
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    Wann ist ein Stichweg eine selbstständige Anlage?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 2 L 2760/16
    Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild (etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung) abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56; Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 A 2373/09 -, HSGZ 2010, 317 = KStZ 2011, 109).

    Vielmehr ist die jeweilige Verkehrsbedeutung der Stichstraße - und ihr Verhältnis zur Verkehrsbedeutung des Hauptstraßenzugs - nur eines der Kriterien neben den oben genannten, nach den im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist, ob eine selbstständige Anlage vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Mai - - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58; Urteil vom 8. Juli 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 2 L 2760/16
    Eine derartige Eigenständigkeit kann regelmäßig ab einer bestimmten Länge (vgl. zu entsprechenden Anhaltspunkten: BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247) und einer dieser Länge angemessenen Zahl zusätzlich erschlossener Grundstücke in Betracht kommen.
  • VGH Hessen, 06.12.2005 - 5 TG 1729/05

    Straßenbaubeitrag; Anlagenbegriff; Verzweigung eines Hauptstraßenzuges

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 2 L 2760/16
    Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild (etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung) abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56; Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 A 2373/09 -, HSGZ 2010, 317 = KStZ 2011, 109).
  • VGH Hessen, 28.05.2013 - 5 A 579/13

    Straßenbeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 2 L 2760/16
    Vielmehr ist die jeweilige Verkehrsbedeutung der Stichstraße - und ihr Verhältnis zur Verkehrsbedeutung des Hauptstraßenzugs - nur eines der Kriterien neben den oben genannten, nach den im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist, ob eine selbstständige Anlage vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Mai - - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58; Urteil vom 8. Juli 2010, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 22.08.2006 - 5 TG 1481/06
    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 2 L 2760/16
    Nach der vom Verwaltungsgericht angesprochenen Entscheidung des Senats vom 22. August 2006 (- 5 TG 1481/06 -, HSGZ 2006, 423 = GemHH 2007, 43)kann im Straßenbeitragsrecht eine abzweigende Sackgasse, der als "Anliegerstraße" eine andere Verkehrsbedeutung als dem Hauptstraßenzug zukommt, weil dieser überwiegend inner- oder überörtlichem Durchgangsverkehr dient, auch dann als selbstständige Verkehrsanlage angesehen werden, wenn sie die Länge von über 100 m, auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit für das Erschließungsbeitragsrecht abzustellen ist, nicht erreicht.
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